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   VG Weimar, 23.06.2015 - 1 K 122/12 We   

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VG Weimar, 23.06.2015 - 1 K 122/12 We (https://dejure.org/2015,30005)
VG Weimar, Entscheidung vom 23.06.2015 - 1 K 122/12 We (https://dejure.org/2015,30005)
VG Weimar, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - 1 K 122/12 We (https://dejure.org/2015,30005)
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Volltextveröffentlichung

  • anwaltskanzlei-adam.de

    § 15 Abs. 2 VersG
    Rechtswidrige Freiheitsentziehung und Personalienfeststellung nach "Verbot" einer Versammlung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066

    Verwaltungsrechtsweg bei präventivpolizeilichen Maßnahmen bei Zulässigkeit der

    Auszug aus VG Weimar, 23.06.2015 - 1 K 122/12
    Insoweit besteht ein Rehabilitationsinteresse der Klägerin an der Feststellung, zu Unrecht als Beschuldigte zur Personalienfeststellung herangezogen worden zu sein (vgl. hierzu BayVGH, Urt. vom 02.12.1991 - 21 B 90.1066 - BayVB1.1993, 429 bis 433 für den Fall einer erkennungsdienstlichen Behandlung).
  • VG Köln, 29.08.2002 - 20 K 4628/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines polizeirechtlichen Platzverweises gegenüber

    Auszug aus VG Weimar, 23.06.2015 - 1 K 122/12
    Denn im ersten Fall ist ein Rückgriff auf das Polizeirecht ohne vorherige Auflösung der Versammlung nach § 15 Abs. 2 Versammlungsgesetz von vornherein unzulässig (vgl. hierzu VG Köln, Urteil vom 29.08.2002 - 20 K 4628/00 - juris).
  • VG Gera, 07.09.2005 - 1 K 2240/04

    Polizeirecht; Unterbindungsgewahrsam

    Auszug aus VG Weimar, 23.06.2015 - 1 K 122/12
    Es kann daher dahinstehen, ob die polizeiliche Ingewahrsamnahme darüber hinaus geeignet ist, das Ansehen der betroffenen Person in rechtlich relevanter Weise in der Öffentlichkeit herabzusetzen (vgl. hierzu VG Gera, Urt. vom 07.09.2005 - 1 K 2240/04.Ge- ThürVBl. 2007, 87 bis 89).
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