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VG Weimar, 23.06.2015 - 1 K 122/12 We |
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Volltextveröffentlichung
- anwaltskanzlei-adam.de
§ 15 Abs. 2 VersG
Rechtswidrige Freiheitsentziehung und Personalienfeststellung nach "Verbot" einer Versammlung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066
Verwaltungsrechtsweg bei präventivpolizeilichen Maßnahmen bei Zulässigkeit der …
Auszug aus VG Weimar, 23.06.2015 - 1 K 122/12
Insoweit besteht ein Rehabilitationsinteresse der Klägerin an der Feststellung, zu Unrecht als Beschuldigte zur Personalienfeststellung herangezogen worden zu sein (vgl. hierzu BayVGH, Urt. vom 02.12.1991 - 21 B 90.1066 - BayVB1.1993, 429 bis 433 für den Fall einer erkennungsdienstlichen Behandlung). - VG Köln, 29.08.2002 - 20 K 4628/00
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines polizeirechtlichen Platzverweises gegenüber …
Auszug aus VG Weimar, 23.06.2015 - 1 K 122/12
Denn im ersten Fall ist ein Rückgriff auf das Polizeirecht ohne vorherige Auflösung der Versammlung nach § 15 Abs. 2 Versammlungsgesetz von vornherein unzulässig (vgl. hierzu VG Köln, Urteil vom 29.08.2002 - 20 K 4628/00 - juris). - VG Gera, 07.09.2005 - 1 K 2240/04
Polizeirecht; Unterbindungsgewahrsam
Auszug aus VG Weimar, 23.06.2015 - 1 K 122/12
Es kann daher dahinstehen, ob die polizeiliche Ingewahrsamnahme darüber hinaus geeignet ist, das Ansehen der betroffenen Person in rechtlich relevanter Weise in der Öffentlichkeit herabzusetzen (vgl. hierzu VG Gera, Urt. vom 07.09.2005 - 1 K 2240/04.Ge- ThürVBl. 2007, 87 bis 89).